Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Geben Sie Ihre Restschuld, den Sollzins, die Restlaufzeit der Zinsbindung und den aktuellen Wiederanlagezins ein. Der Rechner zeigt eine geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung, den Zinsschaden, ersparte Kosten und die VFE in Prozent der Restschuld.
Aktualisiert
Nutzen Sie diesen Rechner, um die Höhe der VFE bei vorzeitiger Ablösung Ihrer Baufinanzierung zu schätzen. Beachten Sie: §489 BGB erlaubt eine kostenlose Kündigung 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist — in diesem Fall entfällt die VFE. Dieser Rechner prüft diese Regel nicht und ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
Geschätzte VFE
21.750 €
Aufschlüsselung
| Zinsschaden | 24.000 € |
| Ersparte Kosten | −2.400 € |
| Bearbeitungsgebühr | +150 € |
| Gesamt | 21.750 € |
- VFE in % der Restschuld
- 10,88 %
- Zinsschaden
- 24.000 €
- Ersparte Kosten
- 2.400 €
Das Ergebnis aktualisiert sich beim Tippen. Die geschätzte VFE ist der Zinsschaden (Differenz zwischen Sollzins und Wiederanlagezins über die Restlaufzeit) abzüglich ersparter Kosten plus Bearbeitungsgebühr. Die Prozentangabe zeigt die VFE im Verhältnis zur Restschuld.
Wie funktioniert das?
Dies ist eine vereinfachte Schätzung nach der Aktiv-Passiv-Methode. Tatsächliche Bankberechnungen können komplexere Barwertmodelle (Aktiv-Aktiv) verwenden und variieren. Das Ergebnis ist keine Rechts- oder Finanzberatung. §489 BGB erlaubt eine Kündigung 10 Jahre nach Vollauszahlung ohne VFE; dieser Rechner prüft diese Regel nicht.
Vorfälligkeitsentschädigung Formel (vereinfacht)
- Sollzins
- Vertraglicher Zinssatz (jährlicher Prozentsatz).
- Wiederanlagezins
- Aktueller Wiederanlagezins, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld wieder anlegen kann (Marktzins).
- Restschuld
- Verbleibender Kreditsaldo, der vorzeitig zurückgezahlt wird.
- Restjahre
- Verbleibende Jahre der Zinsbindungsfrist.
- ersparte Kosten
- Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten (typisch ~0,15% des Saldos pro Jahr).
- Gebühr
- Bearbeitungsgebühr (typisch ein Pauschalbetrag um die €150).
Eine Restschuld von 200.000 € zu 3,5% mit 8 Jahren Restlaufzeit der Zinsbindung und einem aktuellen Wiederanlagezins von 2,0% ergibt einen Zinsschaden von etwa 24.000 €. Nach Abzug ersparter Kosten von circa 2.400 € und Hinzurechnung einer Bearbeitungsgebühr von 150 € ergibt sich eine geschätzte VFE von etwa 21.750 €, oder rund 10,9% der Restschuld.
Methode & Quellen
Die Berechnung verwendet eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Methode: Zinsschaden ist die Differenz zwischen Sollzins und Wiederanlagezins, multipliziert mit Restschuld und Restlaufzeit. Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten werden mit 0,15% der Restschuld pro Jahr angesetzt — ein transparenter Mittelwert. Bearbeitungsgebühr wird pauschal mit 150 € angenommen, basierend auf typischen Marktgebühren.
So rechnen wir
- Die Berechnung verwendet eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Methode: Zinsschaden ist die Differenz zwischen Sollzins und Wiederanlagezins, multipliziert mit Restschuld und Restlaufzeit.
- Ersparte Risiko- und Verwaltungskosten werden mit 0,15% der Restschuld pro Jahr angesetzt — ein transparenter Mittelwert.
- Bearbeitungsgebühr wird pauschal mit 150 € angenommen, basierend auf typischen Marktgebühren.
- Der Wiederanlagezins ist eine Nutzereingabe; verwenden Sie den aktuellen Pfandbrief- oder Kapitalmarktzins für vergleichbare Laufzeiten.
- Sondertilgungsrechte werden in dieser Version noch nicht von der Schätzung abgezogen.
Einschränkungen
- Dies ist ein vereinfachtes Schätzmodell. Tatsächliche Bankberechnungen können komplexere Barwertmodelle (Aktiv-Aktiv-Methode) verwenden und variieren je nach Institut.
- §489 BGB erlaubt eine Kündigung 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist ohne VFE. Dieser Rechner prüft diese Regel nicht — er schätzt die VFE bei vorzeitiger Kündigung ohne dieses Recht.
- §502 BGB und Sonderfälle (z.B. fehlerhafte Widerrufsbelehrung) sind nicht modelliert. Das Ergebnis ist keine Rechts- oder Finanzberatung.
- Die Schätzung berücksichtigt keine individuellen Vertragsklauseln, Tilgungsverrechnungen oder besondere Kündigungsgründe.
Rundung
Beträge werden auf ganze Euro gerundet, Prozentsätze auf zwei Dezimalstellen. Die Berechnung nutzt volle Genauigkeit.
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine Entschädigung, die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung einer Baufinanzierung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist verlangen dürfen. Sie soll den Zinsschaden ausgleichen, der der Bank entsteht, weil sie das zurückgezahlte Geld nur noch zu aktuellen (typischerweise niedrigeren) Marktzinsen wieder anlegen kann.
Aktiv-Passiv- und Aktiv-Aktiv-Methode
Banken berechnen die VFE meist nach der Aktiv-Aktiv-Methode (Barwertvergleich zweier Zahlungsströme) oder der einfacheren Aktiv-Passiv-Methode. Dieser Rechner nutzt eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Variante: Der Zinsschaden ist die Differenz zwischen Ihrem Sollzins und dem aktuellen Wiederanlagezins, multipliziert mit Restschuld und Restlaufzeit. Von diesem Betrag werden ersparte Risiko- und Verwaltungskosten (hier pauschal 0,15% der Restschuld pro Jahr) abgezogen und eine Bearbeitungsgebühr (hier 150 €) addiert.
§489 BGB: 10-Jahres-Kündigungsrecht
Nach §489 BGB haben Sie 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens ein besonderes Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Beispiel: Darlehen vollständig ausgezahlt am 15.03.2016 → kündigbar ab 15.03.2026 mit Frist zum 15.09.2026, ohne VFE. Dieser Rechner prüft diese Regel nicht — er schätzt die VFE bei vorzeitiger Kündigung ohne dieses Recht.
Wann entfällt die VFE?
Die VFE kann entfallen oder reduziert werden bei: (1) Nutzung des 10-Jahres-Kündigungsrechts nach §489 BGB, (2) fehlerhafter Widerrufsbelehrung (Verbraucher können ggf. noch nachträglich widerrufen), (3) bestimmten berechtigten Interessen nach §502 BGB (z.B. Verkauf der Immobilie, Arbeitsplatzwechsel — selten erfolgreich). Diese Sonderfälle sind komplex und erfordern Rechtsberatung. Der Rechner berücksichtigt sie nicht.
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihre aktuelle Restschuld, den Sollzins aus Ihrem Darlehensvertrag und die Restlaufzeit der Zinsbindung in Jahren ein.
- Geben Sie den aktuellen Wiederanlagezins ein — orientieren Sie sich an aktuellen Pfandbrief- oder Kapitalmarktzinsen für vergleichbare Laufzeiten (oft 1,5%-3,5%).
- Optional: Geben Sie Ihr jährliches Sondertilgungsrecht ein (in dieser Version noch nicht von der Schätzung abgezogen).
- Lesen Sie unten die geschätzte VFE, den Zinsschaden, die ersparten Kosten und die VFE in Prozent ab.
Ein Rechenbeispiel
Restschuld 200.000 €, Sollzins 3,5%, Restlaufzeit der Zinsbindung 8 Jahre, aktueller Wiederanlagezins 2,0%. Zinsschaden: (3,5% − 2,0%) × 200.000 € × 8 Jahre = 24.000 €. Ersparte Kosten: 0,15% × 200.000 € × 8 Jahre = 2.400 €. VFE vor Gebühr: 24.000 € − 2.400 € = 21.600 €. Plus 150 € Bearbeitungsgebühr = geschätzte VFE 21.750 €, oder etwa 10,9% der Restschuld.
Häufige Fehler
- Das 10-Jahres-Kündigungsrecht nach §489 BGB nicht zu prüfen — in vielen Fällen ist eine kostenlose Kündigung möglich.
- Den Wiederanlagezins falsch schätzen — nutzen Sie aktuelle Pfandbrief- oder Hypothekenzinsen für vergleichbare Laufzeiten.
- Annehmen, die Bank-Berechnung sei identisch mit dieser Schätzung — Banken nutzen oft komplexere Barwertmodelle.
- Die VFE nicht mit einer möglichen Zinsersparnis durch Umschuldung zu vergleichen — manchmal lohnt sich eine vorzeitige Ablösung trotz VFE.
Wann der Rechner nützlich ist
Entscheidung über eine vorzeitige Ablösung nach Immobilienverkauf, Erbschaft oder Bonuszahlung, Vergleich der VFE mit einer möglichen Zinsersparnis bei Umschuldung zu einem niedrigeren Zins, oder Vorbereitung auf ein Gespräch mit der Bank über die Höhe der VFE.
Häufige Fragen
- Wie genau ist diese Schätzung?
- Die Schätzung nutzt eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Methode. Tatsächliche Bankberechnungen können komplexere Barwertmodelle (Aktiv-Aktiv) verwenden und unterschiedlich ausfallen. Verwenden Sie dieses Ergebnis als Orientierung, nicht als verbindlichen Betrag. Lassen Sie sich die VFE von Ihrer Bank berechnen.
- Was ist der Wiederanlagezins?
- Der Wiederanlagezins ist der Zinssatz, zu dem die Bank das zurückgezahlte Geld wieder anlegen kann — typischerweise ein aktueller Pfandbrief- oder Kapitalmarktzins für vergleichbare Laufzeiten. Ist er niedriger als Ihr Sollzins, entsteht der Bank ein Zinsschaden.
- Muss ich immer eine VFE zahlen?
- Nein. Nach §489 BGB können Sie Ihr Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Frist ohne VFE kündigen. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann ein nachträglicher Widerruf möglich sein. §502 BGB erlaubt in Ausnahmefällen eine Kündigung bei berechtigtem Interesse — das ist aber selten erfolgreich. Lassen Sie sich rechtlich beraten.
- Kann ich die VFE verhandeln?
- Die Berechnung der VFE ist gesetzlich geregelt, aber die Bank muss sie transparent nachweisen. Prüfen Sie die Bank-Berechnung kritisch (z.B. durch einen Sachverständigen) und vergleichen Sie mit dieser Schätzung. Fehler in der Bank-Berechnung können die VFE senken.
- Was sind die ersparten Kosten?
- Ersparte Kosten sind Risiko- und Verwaltungskosten, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung nicht mehr entstehen (z.B. Ausfallrisiko, Verwaltungsaufwand). Diese werden vom Zinsschaden abgezogen. Banken setzen oft 0,1%-0,2% der Restschuld pro Jahr an; dieser Rechner nutzt 0,15% als Mittelwert.
- Ist das Ergebnis Rechtsberatung?
- Nein. Dieser Rechner liefert eine technische Schätzung, keine Rechts- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte und Entscheidungen über eine vorzeitige Ablösung wenden Sie sich an Ihre Bank, einen Anwalt oder einen Finanzberater.
- Kann ich die Berechnung teilen?
- Ja. Nutzen Sie Teilen, um einen Link zu kopieren, der den Rechner mit denselben Eingaben erneut öffnet, oder Herunterladen, um das Ergebnis als Textdatei zu speichern.
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